Dichiarazione di Ulla Jelpke, membro del Parlamento tedesco (Mitglied des Bundestages - MdB) e del "Kuratorium" della Fondazione "Memoria, Responsabilità und Futuro" in merito all'esclusione degli IMI dal programma di risarcimento in seguito alla perizia Tomuschat.

La Jelpke cita atti parlamentari per confutare alcune affermazioni contenute nella perizia del perito Prof. Christian Tomuschat, catedratico di diritto internazionale presso l'Humboldt-Universität di Berlino.

Nella sua perizia, Tomuschat aveva sostenuto che il legislatore tedesco non aveva preso in considerazione:
1) alcun tipo di rivendicazione da parte italiana;
2) i paesi dell'Europa occidentale, ma solo quelli dell'Europa centrale e orientale.

Gli atti parlamentari in cui si parla dei prigionieri di guerra passati allo status di lavoratori civili e dei paesi dell'Europa occidentale (e meridionale) vengono forniti, per opportuna conoscenza, in allegato alla presente.

 

Testo della dichariazione:

NS-Zwangsarbeit: Gutachten zu italienischen Militärinternierten ignoriert Bundestagsbeschlüsse
(11. 09. 2001)

Zur Diskussion um die Entschädigung von italienischen Militärinternierten und anderen Opfern der NS-Zwangsarbeit in Westeuropa erklärt das PDS-Mitglied im Kuratorium der Bundesstiftung, Ulla Jelpke:

Das kürzlich erschienene, von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Gutachten zu Entschädigungsansprüchen italienischer Militärinternierter ignoriert wesentliche Festlegungen des Bundestags und ist deshalb in meinen Augen ungültig.

Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass italienische Kriegsgefangene, die unter dem NS-Regime zwangsweise in den Status von Zivilarbeitern überführt und zu Zwangsarbeit gezwungen wurden, angeblich keinen Anspruch auf Entschädigung haben, weil der Gesetzgeber "irgendwelche Ansprüche von italienischer Seite nicht Betracht gezogen" habe (Seite 34 des Gutachtens). Von Westeuropa sei in den Dokumenten des Bundestags zu der Entschädigungsregelung "nicht die Rede" (ebenda).

Beide Feststellungen sind schlicht falsch. So heißt es in der vom Bundestag gebilligten Vorlage des Innenausschusses für die abschließende Fassung des Entschädigungsgesetzes ausdrücklich mit Blick auf NS-Opfer wie die italienischen Militärinternierten: "Soweit die von diesem Gesetz genannten Kriterien der Deportation und des Einsatzes zur Zwangsarbeit unter Haftbedingungen erfüllt sind, haben auch Kriegsgefangene, die zwangsweise unter dem NS-Regime in den Zivilstatus überführt worden sind, einen Anspruch nach diesem Gesetz". (Drucksache 14/3758, Seite 25)

In der Anhörung des Bundestags zum Entschädigungsgesetz im Juni letzten Jahres war zudem von dem maßgeblichen Gutachter für den Kreis der Anspruchsberechtigten, Prof. Niethammer, ausdrücklich auf Ansprüche westeuropäischer Zwangsarbeiter hingewiesen worden, die deportiert und unter haftähnlichen Bedingungen zu Zwangsarbeit gezwungen wurden.

Das Gutachten, über das morgen auch der Vorstand der Bundesstiftung mit Vertretern der Bundestagsfraktionen berät, ignoriert also in zwei entscheidenden Punkten Beschlüsse und Dokumente des Gesetzgebers. Ein solches Gutachten kann keine Entscheidungsgrundlage für die Bundesstiftung sein. Die italienischen Militärinternierten haben ebenso wie andere Zwangsarbeiter aus Westeuropa, die deportiert und unter haftähnlichen Bedingungen zu Zwangsarbeit gezwungen wurden, Anspruch auf Entschädigung.