IOM: Gli omosessuali perseguitati e costretti al lavoro coatto durante il periodo nazista rientrano nel programma della Fondazione "Memoria, Responsabilità e Futuro"
Süddeutsche Zeitung - 19.09.2001 - Bayern Seite 10 / Deutschland Seite 10 / München Seite 10
Entschädigung für
homosexuelle NS-Opfer
Von Marianne Heuwagen
Berlin – Homosexuelle, die im Dritten Reich verfolgt wurden, können erstmals
als Nazi-Opfer eine Entschädigung erhalten. Darauf weist eine weltweite
Kampagne hin, die die Internationale Organisation für Migration (IOM)
in Genf jetzt gestartet hat. Die IOM zahlt nicht-jüdischen NS-Opfern Entschädigungen
sowohl im Auftrag der deutschen Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und
Zukunft“ als auch im Rahmen des Schweizer Bankenvergleichs. Die Anträge
müssen bis zum 31.Dezember dieses Jahres eingereicht werden.
Nach dem Gesetz zur Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter sind Homo
sexuelle antragsberechtigt, die in der
Nazi-Zeit für deutsche Unternehmen Zwangsarbeit geleistet haben, deren
Vermögen aufgrund ihrer Verfolgung eingezogen wurde oder die durch medizinische
Experimente und Kastration Schaden erlitten haben. Darüber hinaus könnten
auch diejenigen Anträge stellen, denen die Einreise in die Schweiz verweigert
wurde oder die dort als Flüchtling misshandelt wurden, sagte Dirk de Winter,
Direktor der IOM-Entschädigungsprogramme in Berlin. Wenn das Opfer am
oder nach dem 16. Februar 1999 gestorben ist, können auch die Erben einen
Antrag auf Entschädigung stellen.
„Die Kampagne ist ein vorbildliches Projekt, das alle Unterstützung verdient“,
sagte Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher der Grünen- Fraktion und
Mitglied im Kuratorium der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“.
Beck wies darauf hin, dass in der Zeit des Nationalsozialismus mehr als
50 000 Menschen wegen homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Im Gegensatz
zu allen anderen NS-Opfern seien die Homosexuellen bisher bei Entschädigungen
aber nie berücksichtigt worden. Sie hätten zwar theoretisch nach dem Allgemeinen
Kriegsfolgengesetz (AKG) Ende der fünfziger Jahre Ansprüche geltend machen
können. Doch hätten die Verurteilungen nach dem 1935 verschärften Paragrafen
175 Ende der fünfziger Jahre einen Höchststand erreicht, so dass eine
Antragstellung einer Selbstbezichtigung gleichgekommen wäre. Deshalb hätten
nur 14 homosexuelle NS-Opfer 1959 fristgerecht einen Antrag nach dem AKG
gestellt. Erst am 7.Dezember 2000 hat der Deutsche Bundestag auf Antrag
der Regierungsfraktionen die Rehabilitierung homosexueller NS-Opfer beschlossen
und sich gleichzeitig für die Strafverfolgung nach 1949 entschuldigt.
Der Lesben- und Schwulenverband unterstützt die Informationskampagne.
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